Intensiv Betreutes Wohnen
Das ‚Intensiv
Betreute Wohnen‘ ist im Gegensatz zur
Mobilen Betreuung abgeleitet aus
individualpädagogischen
Betreuungsformen. Das Verhältnis
zwischen Betreuenden und Betreuten ist
wesentlich intensiver als in der Mobilen
Betreuung und kann auch bis zu einer 1:1
Betreuung ermöglicht werden.
In der Regel
wohnen die Jugendlichen in unmittelbarer
Nachbarschaft der Betreuenden, wozu
eigens eine Wohnung gesucht werden muss.
Mindestbetreuungsumfang bei
Betreuungsbeginn sind 30 Stunden pro
Woche. In Akutsituationen findet die
Hilfe auch nachts statt.
In
Einzelfällen können Jugendliche schon ab
dem 15. Lebensjahr aufgenommen werden,
jedoch nur in einer 1:1 Betreuung. (40
Stunden).
Im Laufe der
Betreuung wird der Betreuungsumfang
flexibel nach aktuellem Bedarf angepasst
– auch die Eingliederung in die Mobile
Betreuung, bei einer Abstufung bis auf
10 Stunden die Woche und eine
Nachbetreuung mit Fachleistungsstunden,
ist möglich.
Unterscheiden
lassen sich drei Betreuungsformen:
Form A
Wegen der
Verhaltensdynamik dieser Jugendlichen
wird die Betreuungsintensität sehr hoch
angesetzt. Der Betreuungsschlüssel kann
anfangs eine 1:1 Maßnahme (40 Stunden
pro Woche) sein. Sie umfasst eine
mehrstündige tägliche Betreuung bei
flexibel angewandten Betreuungszeiten.
Die Betreuung ist gekennzeichnet durch
häufige Kriseninterventionen.
Form B
Diese Form
ist für Jugendliche ab 16 Jahren auf dem
Weg in die Verselbständigung, aber mit
hohem Reglementierungs- und
Betreuungsbedarf, gedacht. Der Anteil
abgedeckter Zeit / Freizeit ist
vergleichsweise sehr hoch.
Werden
Jugendliche schon mit 15 Jahren ins
Betreute Wohnen aufgenommen, gibt es ein
besonderes Betreuungskonzept. Die
Betreuungen beginnen hier immer als 1:1
Maßnahme. (40 Stunden pro Woche)
Form C
In dieser
Betreuungsform werden Jugendliche ab 17
Jahren mit 10 Stunden pro Woche
(Schlüssel von 1:4) betreut. Die
Bemühungen, die in die Verselbständigung
der schon länger Betreuten investiert
wurden, sollen hier nur noch sublimiert
werden. Das Hauptziel ist in dieser Form
die vollständige Verselbständigung.
Bei
ordnungsgemäßer Beendigung der Maßnahme
kann die vom Träger angemietete Wohnung
auf den dann jungen Erwachsenen
überschrieben werden.
Das Intensiv
Betreute Wohnen ist ein Angebot nach §34
SGB VIII und wird mit einem
entsprechenden Pflegesatz abgerechnet.