Intensiv Betreutes Wohnen

Das ‚Intensiv Betreute Wohnen‘ ist im Gegensatz zur Mobilen Betreuung abgeleitet aus individualpädagogischen Betreuungsformen. Das Verhältnis zwischen Betreuenden und Betreuten ist wesentlich intensiver als in der Mobilen Betreuung und kann auch bis zu einer 1:1 Betreuung ermöglicht werden. 

In der Regel wohnen die Jugendlichen in unmittelbarer Nachbarschaft der Betreuenden, wozu eigens eine Wohnung gesucht werden muss. Mindestbetreuungsumfang bei Betreuungsbeginn sind 30 Stunden pro Woche. In Akutsituationen findet die Hilfe auch nachts statt.

In Einzelfällen können Jugendliche schon ab dem 15. Lebensjahr aufgenommen werden, jedoch nur in einer 1:1 Betreuung. (40 Stunden).

Im Laufe der Betreuung wird der Betreuungsumfang flexibel nach aktuellem Bedarf angepasst – auch die Eingliederung in die Mobile Betreuung, bei einer Abstufung bis auf 10 Stunden die Woche und eine Nachbetreuung mit Fachleistungsstunden, ist möglich.

 

Unterscheiden lassen sich drei Betreuungsformen:

Form A

Wegen der Verhaltensdynamik dieser Jugendlichen wird die Betreuungsintensität sehr hoch angesetzt. Der Betreuungsschlüssel kann anfangs eine 1:1 Maßnahme (40 Stunden pro Woche) sein. Sie umfasst eine mehrstündige tägliche Betreuung bei flexibel angewandten Betreuungszeiten. Die Betreuung ist gekennzeichnet durch häufige Kriseninterventionen.

 

Form B

Diese Form ist für Jugendliche ab 16 Jahren auf dem Weg in die Verselbständigung, aber mit hohem Reglementierungs- und Betreuungsbedarf, gedacht.  Der Anteil abgedeckter Zeit / Freizeit ist vergleichsweise sehr hoch.

Werden Jugendliche schon mit 15 Jahren ins Betreute Wohnen aufgenommen, gibt es ein besonderes Betreuungskonzept. Die Betreuungen beginnen hier immer als 1:1 Maßnahme. (40 Stunden pro Woche)

 

Form C

In dieser Betreuungsform werden Jugendliche ab 17 Jahren mit 10 Stunden pro Woche (Schlüssel von 1:4) betreut. Die Bemühungen, die in die Verselbständigung der schon länger Betreuten investiert wurden, sollen hier nur noch sublimiert werden. Das Hauptziel ist in dieser Form die vollständige Verselbständigung.

Bei ordnungsgemäßer Beendigung der Maßnahme kann die vom Träger angemietete Wohnung auf den dann jungen Erwachsenen überschrieben werden.

 

Das Intensiv Betreute Wohnen ist ein Angebot nach §34 SGB VIII und wird mit einem entsprechenden Pflegesatz abgerechnet.

 

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